Elterngeld, Kindergeld, Freibetrag: Familien werden vom Staat gefördert. Doch wer welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen erhält, ist vielen Vätern und Müttern gar nicht bekannt. Deshalb ist es ratsam sich rechtzeitig zu informieren.
Familienförderung
Staatliche Unterstützung für Familien
Anspruch
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die
- ihre Kinder nach der Geburt selbst erziehen und betreuen,
- nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind,
- mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Um das Elterngeld zu bekommen, müssen die Eltern es schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen.
Dauer
Elterngeld können Eltern ab der Geburt des Kindes bis zu 14 Monate lang erhalten. Diesen Zeitraum können sie frei untereinander aufteilen. Ein einzelner Elternteil kann die Leistung für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen. Alleinerziehende können aufgrund des fehlenden Partners und Wegfall des Einkommens volle 14 Monate lang Elterngeld in Anspruch nehmen.
Höhe
Das Elterngeld beträgt bis zu 67 Prozent des wegfallenden durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes, ohne Mutterschutzfrist. Die Höhe beläuft sich auf mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Familien mit mehreren Kindern erhalten noch einen Geschwisterbonus. Auch Mehrlingsgeburten erhöhen das Elterngeld zusätzlich.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Informationen können eine persönliche Beratung durch die entsprechenden Ansprechpartner in den Bundesministerien, Behörden und Beratungsstellen nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 23. Januar 2021